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Neues Batteriegesetz (BattG2)
Vom 1. Januar 2022 an treten neue Regeln aus dem Batteriegesetz in Kraft. Die wichtigste ist: alle Hersteller müssen sich nun bei der Stiftung EAR registriert haben, welche nun exklusiv zuständig ist (und nicht mehr das alte UBA-Melderegister). Außerdem müssen auch die Batteriesysteme jetzt von der Stiftung EAR eine neue Genehmigung beantragt haben.
Die bisherige Anzeigepflicht im BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes (UBA) wurde mit Inkrafttreten des BattG2 am 1. Januar 2021 durch eine Registrierungspflicht im Register der Stiftung EAR ersetzt. Neu in den deutschen Markt eintretende Hersteller (=Erstinverkehrbringer) von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien sowie Batterie-Eigenrücknahmesysteme müssen sich seit 1. Januar 2021 von der Stiftung EAR registrieren lassen.
Wir, die BSOL Batteriesysteme GmbH, erfüllen alle notwendigen und erforderlichen Anforderungen und sind unter der UBA Register Nr. 76773089 offiziell eingetragen.